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   LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07   

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https://dejure.org/2007,26467
LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07 (https://dejure.org/2007,26467)
LG Köln, Entscheidung vom 08.02.2007 - 22 O 11/07 (https://dejure.org/2007,26467)
LG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 22 O 11/07 (https://dejure.org/2007,26467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anträge i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes gerichtet auf das Unterlassen der Beteiligung an einer GbR und das Unterlassen der Ausübung eines Stimmrechts in bestimmter Weise; Entfallen eines Verfügungsgrundes im Falle der Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Auszug aus LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07
    Eine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verfügungskläger zu lange zugewartet hat, bis er den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt hat (vergl. KG in NJW-RR 2001, 1201, 1202; OLG Hamm in NJW-RR 1990, 1236 ff.; OLG Frankfurt in NJW 1985, 1295 ff. und NJW 1989, 408 f.).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97

    Änderung des Unternehmensgegenstand; Stimmverbot; Informationsrechte der

    Auszug aus LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07
    Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart - 20 U 52/97, Juris Datenbank - liegt keine Änderung des Unternehmensgegenstandes bei einer GmbH vor, wenn in der Satzung als Unternehmensgegenstand umschriebene Tätigkeitsbereiche weitgehend ausgegliedert werden, jedoch der verbleibende Teilbereich an operativer Tätigkeit nicht so gering ist, daß ihm nur Alibifunktion zur Vermeidung einer Satzungsänderung beigemessen werden kann (gegen eine Verletzung von Minderheitsrechten bei einer Umstrukturierung einer Unternehmensgruppe vergl. auch OLG Stuttgart - 20 U 62/98 in Juris Datenbank).
  • OLG Hamm, 09.03.1990 - 7 U 142/89
    Auszug aus LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07
    Eine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verfügungskläger zu lange zugewartet hat, bis er den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt hat (vergl. KG in NJW-RR 2001, 1201, 1202; OLG Hamm in NJW-RR 1990, 1236 ff.; OLG Frankfurt in NJW 1985, 1295 ff. und NJW 1989, 408 f.).
  • OLG Frankfurt, 06.09.1984 - 6 U 49/84

    Portraitfotos

    Auszug aus LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07
    Eine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verfügungskläger zu lange zugewartet hat, bis er den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt hat (vergl. KG in NJW-RR 2001, 1201, 1202; OLG Hamm in NJW-RR 1990, 1236 ff.; OLG Frankfurt in NJW 1985, 1295 ff. und NJW 1989, 408 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.01.1989 - 6 W 1/89

    Der Wald

    Auszug aus LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07
    Eine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verfügungskläger zu lange zugewartet hat, bis er den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt hat (vergl. KG in NJW-RR 2001, 1201, 1202; OLG Hamm in NJW-RR 1990, 1236 ff.; OLG Frankfurt in NJW 1985, 1295 ff. und NJW 1989, 408 f.).
  • OLG Bremen, 06.09.1990 - 2 U 67/90

    Klage auf Unterlassen der Benutzung einer Firmenbezeichnung; Widerlegung der

    Auszug aus LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07
    Zwar hat das OLG Bremen (in NJW-RR 1991, 44 ff.) es unter bestimmten Umständen als unschädlich angesehen, wenn zunächst versucht wird, die Angelegenheit im Verhandlungswege auszuräumen, sofern die dafür erforderliche Zeit nicht unangemessen überschritten wird; die grundsätzliche Kooperationsbereitschaft des späteren Verfügungsklägers entbindet diesen jedoch nicht davon, die erforderlichen Schritte einzuleiten, zumal, wenn er vorgerichtlich bereits gerichtliche Schritte angedroht hatte (vergl. Kammergericht a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 12.05.1999 - 20 U 62/98
    Auszug aus LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07
    Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart - 20 U 52/97, Juris Datenbank - liegt keine Änderung des Unternehmensgegenstandes bei einer GmbH vor, wenn in der Satzung als Unternehmensgegenstand umschriebene Tätigkeitsbereiche weitgehend ausgegliedert werden, jedoch der verbleibende Teilbereich an operativer Tätigkeit nicht so gering ist, daß ihm nur Alibifunktion zur Vermeidung einer Satzungsänderung beigemessen werden kann (gegen eine Verletzung von Minderheitsrechten bei einer Umstrukturierung einer Unternehmensgruppe vergl. auch OLG Stuttgart - 20 U 62/98 in Juris Datenbank).
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